
Öffentliche Beurkundungen
Bestimmte Rechtsgeschäfte sind nur gültig, wenn sie öffentlich beurkundet werden. In diesen Fällen übernimmt der Notar eine zentrale Rolle: Er prüft die erforderlichen Unterlagen, hält die Erklärungen der Beteiligten rechtlich korrekt fest und erstellt die öffentliche Urkunde.
Unser Notariat begleitet Sie bei unterschiedlichen privaten und geschäftlichen Rechtsgeschäften – von der Gründung eines Unternehmens über ehe- und erbrechtliche Regelungen bis hin zu Vorsorgeaufträgen und besonderen Willenserklärungen.
Die Beurkundungen unseres Notariats sind unabhängig von Ihrem Wohn- oder Unternehmenssitz in der gesamten Schweiz sowie im Ausland gültig.
Welche Beurkundungen benötigen Sie?
Auch bei späteren gesellschaftsrechtlichen Veränderungen stehen wir Ihnen zur Seite. Dazu gehören insbesondere:
– Änderung der Statuten
– Verlegung des Unternehmenssitzes oder Änderung der Firma
– Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
– Fusionen, Spaltungen und Umwandlung
– Vermögensübertragungen
– Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
Als öffentliche Notare des Kantons St. Gallen begleiten wir Sie bei diesen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen von der Vorbereitung bis zur Beurkundung.
Kontakt
Ein Erbvertrag ermöglicht verbindliche Vereinbarungen für den Todesfall. Durch die Kombination von Ehe- und Erbvertrag lässt sich die vermögensrechtliche Situation des überlebenden Ehegatten umfassend regeln. Je nach familiärer und finanzieller Situation kann dadurch beispielsweise sichergestellt werden, dass der überlebende Ehegatte im eigenen Zuhause bleiben kann.
Wir beurkunden unter anderem:
– Eheverträge und Vermögensverträge nach Partnerschaftsgesetz
– Vereinbarungen zur Gütertrennung oder Gütergemeinschaft
– Letztwillige Verfügungen
– Erbverträge und Erbverzichtsverträge
– Erbeinsetzungen und Erbauskäufe
– Erbverzichtsverträge
– Vermächtnisse
– Teilungsvorschriften
Kontakt
Mit einem Vorsorgeauftrag lässt sich frühzeitig festlegen, welche Vertrauensperson in einem solchen Fall die notwendigen Angelegenheiten übernehmen soll. Damit können Sie Ihre persönlichen Wünsche festhalten und einer nahestehenden Person die erforderlichen Handlungsmöglichkeiten einräumen.
Ein korrekt errichteter Vorsorgeauftrag kann zudem dazu beitragen, dass bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit weniger zusätzliche behördliche Massnahmen durch die KESB erforderlich werden.
Kontakt
Auch bei bestimmten Rechtsgeschäften nach ausländischem Recht können wir Sie unterstützen, beispielsweise bei Verträgen nach deutschem Recht wie der Übertragung von GmbH-Anteilen oder bei erbvertraglichen Regelungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr geplantes Rechtsgeschäft eine öffentliche Beurkundung erforderlich ist, klären wir die Voraussetzungen gerne mit Ihnen.
Kontakt