
Beglaubigungen
Eine notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Als öffentliche Notare beglaubigen wir verschiedene Dokumente und Unterlagen für private sowie geschäftliche Zwecke.
Wir bieten unter anderem folgende Beglaubigungen an:
– Unterschriften und Erklärungen auf Verträgen, Vollmachten und weiteren Dokumenten
– Dokumente und deren Kopien (bspw. Statuten, Reglemente und Registerauszüge, etc.)
– Persönliche Unterlagen und Nachweise, wie Reisepässe, Identitätskarten, Fahrausweisen und Fotografien
– Abschriften und Übersetzungen, z.B. von Webseiten
Die von unserem Notariat vorgenommenen Beglaubigungen werden in der gesamten Schweiz und auch im Ausland anerkannt. Bei der Verwendung eines beglaubigten Dokuments im Ausland kann jedoch eine zusätzliche Überbeglaubigung (Legalisation) oder eine Apostille notwendig sein.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Abklärung der erforderlichen Formalitäten und helfen Ihnen dabei, Ihre Dokumente für die Verwendung im Ausland korrekt vorzubereiten.